1. Vertrag
Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer schriftlich bestellt und bestätigt wurde. Die schriftliche Bestätigung unserer Reservierungsangebote ist obligatorisch. Ist wegen der Kurzfristigkeit der Bestellung eine schriftliche Vereinbarung nicht möglich, gilt der Vertrag mit der Aufforderung des Kunden erfolgten Bereitstellung der Zimmer als abgeschlossen.
2. Stornobedingungen
Wurde der Vertrag abgeschlossen, ist der Hotelier berechtigt, bei Stornierung 7 Tage vor Anreise (bei Gruppen 6 Wochen, beim Silvesterarrangement 8 Wochen) 80 % der bestellten Leistungen in Rechnung zu stellen. Sollte eine Anreise, ohne vorherige Stornierung, nicht erfolgen- oder der Aufenthalt nach Anreise, vorzeitig abgebrochen werden, so ist der Hotelier (gemäß § 552 BGB) berechtigt, bei Buchungen mit Frühstück 80%, bei Buchungen mit Halbpension 70% des Buchwertes für die nicht in Anspruch genommene Zeitdauer in Rechnung zu stellen. Dies gilt nur insoweit, als dass die nicht in Anspruch genommenen Buchungen keiner anderen Verwendung, d.h. anderweitigen Vermietung zugeführt werden können.
3. An- und Abreise
Die reservierten Zimmer stehen unseren Gästen am Tag der Anreise nicht vor 14.00 Uhr, spätestens jedoch ab 15.00 Uhr und am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise (ggf. am Anreisetag) angekündigt wurde, behält der Hotelier das Recht vor, schriftliche bestellte Zimmer nach 19.30 Uhr, fernmündlich reservierte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Kann diese Zimmer nicht mehr belegt werden, gelten die Regeln aus Punkt 2.
4. Reklamationen
Reklamationen können nur insoweit geltend gemacht werden, als dass sie sofort nach ihrem Auftreten an der Rezeption gemeldet werden, d.h. der Hotelier also Gelegenheit zur Beseitigung des Reklamationsgrundes hat. Eine beim Auschecken vorgenommene Reklamation, deren Ursache bei früherer Meldung hätte beseitigt werden können, kann nicht mehr anerkannt werden.
5. Hunde
Hunde sind nicht im Hotel und Restaurant erlaubt.
6. Gültigkeit
Alle vorhergegangenen Preislisten verlieren mit erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit.